Bank darf Erben nicht mittels AGB-Klausel zur Erbscheinsvorlage zwingen
Die AGB-Klausel einer Bank, wonach es nach dem Tod eines Kunden im Ermessen des Geldinstituts liegt, ob es vom Erben einen Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine ähnliche Urkunde verlangt, oder ob es als Nachweis des Erbrechts Testame
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