Wohnrecht zugunsten des überlebenden Ehegatten nicht steuerbefreit!
Viele Testamente sehen vor, dass die Kinder sofort erben und der überlebende Ehegatte das Wohnrecht im ehelichen Anwesen erhält. Diese Gestaltung, vor der wir bereits bisher gewarnt haben, ist steuerlich sehr ungünstig. Dies steht nunmehr aufgrund ei
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