Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, hat mit Urteil vom 19.02.2013 (II R 47/11) eine wichtige Klarstellung gebracht:
Eltern hatten sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, beim Tod des Letzten erbte die Tochter. Gegenüber dem Finanzamt machte die Tochter geltend, daß ihr aus dem Erbfall des zunächst verstorbenen Vaters noch der Pflichtteil zustünde, weshalb das beim Tod der Mutter zu versteuernde Erbe geringer sei. Das Finanzamt hielt dem entgegen, daß zivilrechtlich der Pflichtteilsanspruch erloschen war, weil die Tochter sowohl Gläubigerin des Pflichtteilsanspruchs war als auch Schuldnerin (als Rechtsnachfolgerin ihrer Mutter). Dennoch gab der Bundesfinanzhof der Tochter recht.
Die Entscheidung ist von großer praktischer Bedeutung, weil auf diesem Wege in vielen Fällen des sog. Berliner Testaments der Freibetrag im Verhältnis zu beiden Eltern noch ausgenutzt werden kann. Offen ließ der Bundesfinanzhof allerdings, wie zu entscheiden ist, falls der Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils beim Tod des zweiten bereits verjährt war.