Kanzlei Groll, Gross & Steiner in München

Auseinander­setzung von Erben­gemeinschaften

Hilfe bei der streitvermeidenden Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft ist ein sperriges Vehikel. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen.

Wir gestalten dies für Sie.

Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig.

Unterstützung bei werterhaltenden Maßnahmen

Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muß in der Regel aber nicht sein!

Teilungsklage als taktisches Gestaltungsmittel

Wenn es sein muß, vertreten wir Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft mit allem Nachdruck. Hierzu gehört als ultima ratio auch die Teilungsklage. Dieses taktische Gestaltungsmittel muß mit viel Kompetenz und Erfahrung eingesetzt werden.

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Anwalt Matthias Rösler sitzt lächelnd an seinem Schreibtisch. Vor ihm liegen Dokumente, die er bearbeitet.