Eine Erbengemeinschaft ist ein sperriges Vehikel. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen.
Wir gestalten dies für Sie.
Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig.
Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muß in der Regel aber nicht sein!
Wenn es sein muß, vertreten wir Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft mit allem Nachdruck. Hierzu gehört als ultima ratio auch die Teilungsklage. Dieses taktische Gestaltungsmittel muß mit viel Kompetenz und Erfahrung eingesetzt werden.
Spezialgebiete von Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner sind die steuergünstige Testamentsgestaltung und das internationale Erbrecht. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet des Fachanwalts für Erbrecht Matthias Rösler ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.