Dem Rechtsinstitut der Stiftung kommt bei der privaten Vermögens- und der Unternehmensnachfolge wachsende Bedeutung zu. Dabei können die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung vielfältig sein, z.B.:
Da Stiftungskonstruktionen vielseitige Möglichkeiten bieten, das Familienunternehmen oder Familienvermögen im Generationenwechsel zu erhalten, werden sie im Bereich der Nachfolgeplanung häufig als Alternative zur Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung in Betracht gezogen.
Das Stiftungsrecht bietet eine Bandbreite verschiedener Stiftungsmodelle. Sowohl bei der Wahl des Stiftungsmodells als auch bei der Errichtung der Stiftung gilt es wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Unsere Experten unterstützen Sie umfassend bei der Stiftungsgestaltung und beraten Sie in allen Facetten des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts.
Spezialgebiete von Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner sind die steuergünstige Testamentsgestaltung und das internationale Erbrecht. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet des Fachanwalts für Erbrecht Matthias Rösler ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.