Wir bieten unseren Mandanten an, für sie im Fall der Fälle als Testamentsvollstrecker zur Verfügung zu stehen. Hierbei geht es nicht um Bevormundung der Erben, sondern um die optimale Betreuung des Nachlasses und der Erben.
Auch ohne Testamentsvollstreckung können uns Erben mit der Komplett-Betreuung des Nachlasses, insbesondere der Abwicklung aller Formalitäten und der steuerlichen Pflichten, beauftragen.
Besonders gerne nehmen dies Mandanten in Anspruch, die in Rechtsdingen unerfahren sind, weit weg wohnen oder wegen vorgerückten Alters mit alldem besondere Schwierigkeiten haben.
Spezialgebiete von Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner sind die steuergünstige Testamentsgestaltung und das internationale Erbrecht. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet des Fachanwalts für Erbrecht Matthias Rösler ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.