Anwalt Matthias Rösler sitzt lächelnd an seinem Schreibtisch. Vor ihm liegen Dokumente, die er bearbeitet.

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CHECKLISTE: WER BRAUCHT EIN TESTAMENT? BRAUCHE ICH EIN TESTAMENT?

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Vorbemerkung

Außer bei vermögenslosen Personen ist ein Testament in jedem Fall sinnvoll, und sei es nur, um den gesetzlichen Erben die Ungewissheit zu ersparen, ob sich nicht noch ein abweichendes Testament auffindet. Im Einzelfall beantwortet sich die Frage, ob ein Testament benötigt wird, anhand des Vergleichs zwischen dem Willen des Erblassers und den Ergebnissen, zu denen die gesetzliche Erbfolge führen würden.

Die Checkliste

Im Folgenden sind 10 Fallkon­stellationen genannt, in denen die gesetzliche Erbfolge typischerweise zu unerwünschten Ergebnissen führt:

1
Ehepaar ohne Kinder
2
Stief- oder Pflegekinder sind vorhanden
3
Alleinstehende ohne Kinder
4
Kinder aus erster Ehe sind vorhanden
5
Nichteheliche Kinder sind vorhanden
6
Nichtehelicher Lebensgefährte/Verlobter ist vorhanden
7
Ehe mit Kindern: die Stellung des Ehegatten soll abgesichert werden
8
Auf Erhalt des Vermögens in der Familie wird Wert gelegt
9
Mehrheit von Erben: einer Zersplitterung des Vermögens soll vorgebeugt werden, das Vermögen soll nach Gegenständen oder Vermögensgruppen aufgeteilt werden
10
Zum künftigen Nachlaß gehört ein Unternehmen
Anwalt Paul Grötsch sitzt an einem Schreibtisch mit moderner Ausstattung und arbeitet.
Besonders häufig fehlt in der Fallgruppe 1, dem Ehepaar ohne Kinder, ein Testament, weil man denkt, der überlebende Ehepartner erbe ohnehin alles. Dies ist falsch, in der Regel entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Verwandten des Verstorbenen, beispielsweise einem Bruder, einer Nichte oder einem Neffen.
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