Freibeträge können alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Bereits deshalb ist die vorweggenommene Erbfolge ein probates Mittel, um Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig lässt sich dadurch auch Einkommensteuer sparen, weil die nächste Generation auf die Erträge aus dem übertragenen Vermögen keine oder nur eine geringere Einkommensteuer zahlen muss.
All diese Aspekte müssen sorgfältig abgewogen werden. Wir beraten Sie hierzu und gestalten die vorweggenommene Erbfolge für Sie.
So vorteilhaft die vorweggenommene Erbfolge ist, um Vermögen langfristig in der Familie zu erhalten, so wichtig ist es doch auch, die Absicherung des Übergebers, also der älteren Generation, zu beachten.
Aus Erfahrung wissen wir, wie oft Unvorhergesehenes passiert. Wir bauen dem durch geeignete Absicherungsmechanismen vor.
Hier gilt es zunächst, Vor- und Nachteile abzuwägen. Häufig wird man die Beteiligung so gestalten, dass eine „Notbremse“ existiert, wenn die Nachfolger die Erwartungen enttäuschen.
Eine Erbengemeinschaft ist regelmäßig nicht das geeignete Mittel, um Vermögen langfristig in der Familie zu halten. Hier bietet sich ein „Familienpool“ an, der das Vermögen, beispielsweise wertvolle Immobilien, für die Familie verwaltet und über die Generationen hinweg zusammenhält.
Die Familienstiftung dient, ähnlich der Familiengesellschaft, dem Zweck, Vermögen langfristig für die Familie zu halten. Die gemeinnützige Stiftung hingegen bietet sich für Privatpersonen an, die, beispielsweise weil sie kinderlos sind, keine Nachfolger haben. Die Gründung einer Stiftung, in der einen oder in der anderen Form, bedarf spezifischen Knowhows, welches wir unseren Mandanten anbieten können.
Spezialgebiete von Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner sind die steuergünstige Testamentsgestaltung und das internationale Erbrecht. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet des Fachanwalts für Erbrecht Matthias Rösler ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Zudem hat er als erfahrener Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.