Das der 2. Auflage in der Besprechung in ZEV 2006, H. 5, S. XVI ausgesprochene Lob kann für die 3. Auflage des Werks nur wiederholt werden. Und das nicht nur deswegen, weil sich der Kaufpreis unverändert gehalten hat. Dadurch wird das Preis-Leistungs-Verhältnis noch einmal verbessert, zumal das Werk an Umfang zugenommen hat.
Das ist sicher nicht zuletzt auf die zahlreichen Neuerungen im materiellen Erbrecht, Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht zurückzuführen, die seit Erscheinen der 2. Auflage vorgenommen wurden. So ist der neu gefasste § 2306 BGB ausführlich dargestellt und dabei sind auch noch die – für Erbfälle vor dem 1.1.2010 nach wie vor einschlägige – alte Fassung und die ihr eigenen Fragestellungen vereinzelt erklärt. Selbst so feine Details wie der richtige Wortlaut einer Ausschlagungserklärung i.S. von § 2306 BGB sind in dem Praxishandbuch angesprochen (S. 1139 f.).…
Wie in den Vorauflagen sehr geglückt ist die Darstellung der lebzeitigen Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge und der damit verbundenen Vor- und Nachteile. Gerade im Zuge der letzten großen Erbschaftsteuerreform waren diese Fragen für beratende Rechtsanwälte und Notare an der Tagesordnung. …
Uneingeschränktes Lob verdient auch der Abschnitt zu den Patientenverfügungen (B.XVI.), der aktuell an die neue Rechtslage (§§ 1901 a-c BGB) angepasst worden ist. …
Der hohe Qualitätsstandard des Praxishandbuchs überrascht nicht wirklich, sind doch Herausgeber und Autoren allesamt ausgewiesene Praktiker und/oder Fachleute auf dem Gebiet des Erbrechts.
Der Groll/Steiner liegt nunmehr in der 6. Auflage vor. Die 6.Auflage gliedert sich in sieben Teile, in denen sowohl die vorweggenommene Erbfolge, die Gestaltung letztwilliger Verfügungen als auch die Folgen des Erbfalls und das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dargestellt werden. Verfahrensrechtliche Ausführungen sowie die Darstellung des Erbfalls mit Auslandsberührung runden die gelungene Bearbeitung ab. In bewährter Weise stehen dem Leser sowohl ausgezeichnete Muster als auch fundierte Erläuterungen zu den einzelnen erbrechtlichen Aspekten zur Verfügung. Die Erläuterungen beschränken sich dabei nicht ausschließlich auf das Muster, sondern bieten einen umfassenden Überblick über das materielle und prozessuale Recht. Im 26. Kapitel behandelt Rösler den Pflichtteil. Seiner Bearbeitung vorangestellt hat er u.a. psychologische Aspekte des Pflichtteilsrechts und Beratungstipps, die sowohl Aspekte der Sachlichkeit als auch der Interessenkollision und die wirtschaftlichen Interessen des Rechtsanwalts berücksichtigen. Von großer praktischer Bedeutung sind auch die Überlegungen von Rössler zur Taktik im Pflichtteilsprozess. Sie bieten dem Leser eine Vielzahl von nützlichen Anregungen und Tipps zur effektiven Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten. Erfreulich deutlich positioniert sich Rössler auch zum Hinzuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten. Der Groll/Steiner ist ein umfassendes Werk für die Beratungs- und Gestaltungspraxis und sollte daher in keiner erbrechtlichen Kanzlei fehlen. Sämtliche Muster stehen für bis zu drei Nutzer online zur Verfügung.
Das Erbrecht wird ähnlich dem Familienrecht an Bedeutung gewinnen. Streitigkeiten unter Erben sind oft nur mit Hilfe der Gerichte zu lösen. Nachdem die Streitwerte zumeist hoch sind, kann auch bis in höchste Instanzen gestritten werden.
Der vorliegende Band deckt als Praxis-Handbuch alle Problemfelder ab und behandelt diese sowohl übersichtlich und transparent wie auch mit Tiefgang und Detailreichtum.
Das Erbrecht ist komplex und wird stark von der Rechtsprechung geprägt; vor diesem Hintergrund ist der nicht gerade knappe Umfang des Werkes sicherlich vertretbar und ermöglicht erst ein wirkliches Eintauchen in die Materie. Nur so lassen sich auch Verbindungen zum Prozessrecht herstellen!
Erst die vertiefte Behandlung einzelner Problemkreise macht die erbrechtlichen Interessenabwägungen anhand der aktuellen Rechtsprechung deutlich und ermöglicht ein gezieltes Bearbeiten von Erbrechtsfällen, bei denen punktuelles Wissen oft nicht weiterhilft!
Einige Hinweise:
Ausführlich und durch viele Beispiele sowie Literatur und Rechtsprechungsnachweise dargestellt sind insbesondere die Bereiche Vermögens- und Nachlassplanung, Vorweg genommene Erbfolge, Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie Folgen des Erbfalls. Hervorzuheben ist auch die Darstellung der verfahrensrechtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und die Behandlung von Fällen mit Auslandbezug.
Förderlich ist auch ein ergiebiges Sachregister von 83 Seiten.
Hervorzuheben sind die Kapitel zu Vor- und Nacherbschaft mit Fragen zur Rechtsstellung des Vorerben und den prozessualen Fragen der Prozessführung durch den Vorerben. Besonders bedeutsam in der Praxis ist die Miterbengemeinschaft. Gerade unter Geschwistern gibt es bei einem unentgeltlichen Vorteil einer Erbschaft fast durchweg Streit! Auch Miterben untereinander sind zur Auskunft jedenfalls nach § 242 BGB verpflichtet. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird zurecht sehr ergiebig behandelt, hier zeigen die Erben oft sehr unterschiedliche Meinungen und Erwartungen (Enttäuschungen). Jüngst ein Urteil des BGH: Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Nutzungsentschädigung an die aus den Parteien bestehende Erbengemeinschaft wegen Nutzung eines von der Beklagten bewohnten Einfamilienhauses in Anspruch (BGH vom 7.2.2024, IV ZR 349/22 - sehr lesenswert!). Vorausempfänge sind nach § 2050 ff. BGB zu berücksichtigen. Für übergangene Abkömmlinge ist das Pflichtteilsrecht von besonderer Bedeutung. Auch der Pflichtteilsberechtigte hat einen Auskunftsanspruch.
Das Handbuch widmet sich zurecht in einem ganzen Abschnitt den Auskunftsansprüchen (§ 27), Erbschaftsansprüche gegen Dritte können ebenfalls bedeutsam sein; Auskunftsansprüche ergeben sich hier aus § 2027 Abs. 1. Insoweit ist eine Auskunftsklage oft angezeigt, wobei die Vollstreckung nach § 888 ZPO jedoch vielfältige Fragen aufwirft.
Um es mit Goethe zu sagen, wo man dieses Handbuch aufschlägt, ist es interessant!
Fazit:
Der Groll/Steiner ist uneingeschränkt für alle Praktiker, die sich mit dem Erbrecht befassen zu empfehlen. Es gibt wertvolle Hinweise, die nicht in Kommentaren und Lehrbüchern zu finden sind. Es hilft nicht nur Fehler zu vermeiden, es ermöglicht auch den richtigen Weg zum Erfolg zu finden.
Das Handbuch ist zudem hochaktuell. Die Anschaffung und ausgiebige Nutzung wird daher dringend empfohlen!
>>>> Buchtipp: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 6. Auflage Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 6. neu bearb. und erweiterte Aufl. 2024, geb. 209 €, 2550 S., ISBN 9783504180690.
Mit dieser überarbeiteten und erweiterten Neuauflage präsentieren mehr als 20 engagiert erbrechtlich ausgerichtete und zudem wissenschaftlich erfahrene Autoren fundiert aus der Praxis für die Praxis die kardinalen erbrechtlichen Grundlagen, aktuellen Entwicklungen und Spezialitäten des Erbrechts mit zahlreichen wichtigen und unentbehrlichen Verbindungen zum Familienrecht.
Das gilt schon für die auch hier konkret mögliche Interessenkollision, die bei Mandatsannahme zu beachten ist (vgl. hierzu Steiner, Teil 1 § 1 Rz. 45 ff. mit Fallgruppen). Die „Vorweggenommene Erbfolge“ (Grötsch, Teil 2 § 3) enthält auch treffende und richtungsweisende Ausführungen zur Frage der lebzeitigen Vermögensübertragung an Minderjährige. Der Familienrechtler ist bei Trennung und Scheidung mit Informationsbedarf zu letztwilligen Verfügungen konfrontiert, die von seinem Mandanten gewünscht werden, so dass die „Formen letztwilliger Verfügungen“ bekannt sein sollten (hierzu Kappler, Teil 3 § 6). Die Instrumente der „Vor- und Nacherbschaft“ (Edenfeld, Teil 3 § 8) sowie das „Vermächtnis“ (Schmitz, Teil 3 § 10) sind nicht nur im Rahmen des sog. Geschiedenentestaments beratungsorientiert heranzuziehen. Vorsorgerelevant sind für Ehegatten „Das gemeinschaftliche Testament“ (Edenfeld, Teil 3 § 11) und begleitend die Vorsorgeverfügungen (Spickhoff, Teil 3 § 19) sowie auch die Berücksichtigung des „Digitalen Nachlasses“ (Bock, Teil 3 § 20).
Überrascht werden Familien postmortal häufig von der streitanfälligen Erbengemeinschaft, deren Auseinandersetzung mit zahlreichen Sonderaspekten familiäre Energien lange binden kann, so dass u.a. Wege der Erbauseinandersetzung hilfreich sind (von Morgen, Teil 4 § 35). Vermögensschützende bzw. haftungsorientierte Fragen stellen sich beim Alleinerben (Endemann, Teil 4 § 25). Der „Pflichtteil“ (Rösler, Teil 4 § 26) und die „Auskunftsansprüche im Erbrecht“ (Grziwotz, Teil 4 § 27) bilden weitere Herzstücke des Handbuchs, wobei diese innerfamiliären Auseinandersetzungen vielfach langwierige Kontroversen auslösen können. Der „Erbschaftsanspruch“ (Edenfeld, Teil 4 § 28) enthält kardinal die Anspruchsgrundlagen des Erben gegen diejenigen, die ihm bestimmte Ansprüche streitig machen. Praxisrelevant und wirtschaftlich bedeutsam sind die zahlreichen Funktionen und rechtlichen Möglichkeiten der „Testamentsvollstreckung‘“, so dass sich hieraus auch das sicher berechtigte starke Plädoyer für diese ableitet (Steiner, Teil 4 § 29). Das Mandat in Erbscheinsverfahren mit den zahlreichen nationalen und internationalen Aspekten wie dem europäischen Nachlasszeugnis behandelt ausführlich „Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis“ (Waxenberger, Teil 4 § 30). Die Verwertung von Vermögen der Erbengemeinschaft erfolgt durch „Erbschaftskauf und Erbteilskauf“, was nicht nur mit speziellen Auskunftsrechten und -pflichten der Beteiligten verbunden ist (Grötsch, Teil 4 § 31). Informativ gestaltet sich die Darstellung zum „Bestattungsrecht“, weil hier auch die selten bekannten Kostentragungspflichten erörtert werden (Grziworz, Teil 4 § 32).
Auf der Schnittstelle von Sozialrecht und Erbrecht bewegt sich der Beitrag zum „Sozialrechtlichen Zugriff auf das Erbe“ (Schulz, Teil 4 § 33). Prozessual effektiv und umfangreich gerät das Kapitel zur „Klage vor dem Prozessgericht“ mit Ausführungen (Verweisen/Hinweisen), die sich u.a. auf die Klage auf Feststellung des Erbrechts, den Erbvergleich, die Klage auf Erbauseinandersetzung, auf Vermächtniserfüllung, die Grundbuchberichtigungsklage, die Klagen zum Pflichtteil, Leistungsklagen, den Stufenantrag und den Pflichtteilsvergleich erstrecken (Grötsch/Rösler, Teil 5 § 34). Die „Schiedsgerichtbarkeit“ (Grötsch, Teil 5 § 35) und die „Mediation“ (Grötsch, Teil 5 § 36) erhalten mit eigenen Kapiteln den Stellenwert, der bei erbrechtlichen Kontroversen sachgerecht ist. Die „Steuerprophylaxe“ (Mandat vor dem Erbfall) mit Blick auf die Bewertung von Grundvermögen und Betriebsvermögen sowie das nahezu gesamte Erbschaftsteuerrecht (z.B. Steuertarife, Verschonungsregeln, vorweggenommene Erbfolge, steuergünstige Gestaltungen im Testament) werden mit gut lesbaren Darstellungen detailliert abgehandelt (Gluth, Teil 6 § 37). Dasselbe gilt unter dem Tenor der „Steueroptimierung‘“ mit vergleichbarer Qualität für das Mandat nach dem Erbfall (Gluth, Teil 6 § 38). Der steuerrechtliche Blick wird durch ein weiteres Kapitel zum „Internationalen Erbschaftsteuerrecht“ (Gluth, Teil 6 § 39) erweitert und beleuchtet mit dem ABC der einzelnen Staaten auch die länderspezifische Besteuerung. Den Erbfall mit Auslandsberührung einschließlich des internationalen Verfahrensrechts deckt Teil 7 des Handbuchs ab (Kindler/Köhler, Teil 7 §§ 40-43). Reformen zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht und das Jahressteuergesetz aus 2022 sind ebenso aufgenommen worden wie das MoPeG.
FamRB 2024, 136
Das Handbuch erfasst das gesamte beratungsrelevante Erbrecht einschließlich seiner Aktualisierungen seit der Vorauflage. Die seit der letzten Auflage aufgelaufene Rechtsprechung und wichtiges Schrifttum sind gezielt berücksichtigt. Der Leser kann darauf zählen, nicht nur bei der Nachfolgegestaltung lösungsorientierte Informationen zu erhalten, sondern mit diesem Handbuch auch außergewöhnlichen erbrechtlichen Fragestellungen auf die Spur zu kommen. Hierfür sorgen neben der erfreulich leserfreundlichen Gestaltung des Handbuchs im Übrigen ein sehr ausführliches Musterverzeichnis und kapitelweise in der Regel sehr ausführliche Schrifttumshinweise. Die überzeugende Neuauflage des „Groll/Steiner“ kann zur Anschaffung nur empfohlen werden.