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Glossar

VORWEG­GENOMMENE ERBFOLGE – STEUERN SPAREN

Steuerlich kann die vorweggenommene Erbfolge drei Vorteile haben:

  1. Künftige Wertsteigerungen, beispielsweise einer Immobilie, werden steuerlich nicht mehr erfasst, da die Bewertung zum Stichtag der Schenkung erfolgt.
  2. Die Freibeträge, beispielsweise 400.000,00 EUR für ein Kind, können alle zehn Jahre von neuem ausgeschöpft werden. Wenn also seit der Schenkung mehr als zehn Jahre vergangen sind, steht im Erbfall wieder der volle Freibetrag zur Verfügung.
  3. Vorbehaltene Rechte, beispielsweise ein Nießbrauch oder Wohnrecht, mindern die Bemessungsgrundlage der Steuer und damit die Steuer selbst. Denn der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts ist vom Steuerwert des übertragenen Gegenstands abzuziehen.

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