Zurück zur Übersicht

Glossar

UEBERGABE­VERTRAG

Übergabeverträge sind das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge, in denen der Übertragende und der Begünstigte den Gegenstand und die Modalitäten der Übertragung regeln.

Häufig werden in dem Übergabevertrag auch Rückforderungsrechte des Übergebenden sowie eine Pflichtteilsanrechnung aufgenommen.

Kontakt aufnehmen