Beim Totenschein handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach Untersuchung des Leichnams den Tod, die Personalien des Verstorbenen, Ort und Zeit des Todeseintritts und falls möglich auch die Todesursache feststellt. Er ist unverzüglich nach Entdecken des Todesfalls einzuholen.
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag muss der Todesfall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden und der Totenschein vorgelegt werden. Zuständig ist dasjenige Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Neben dem Totenschein ist der Personalausweis, die Geburtsurkunde sowie ggf. die Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners vorzulegen. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus.