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Glossar

TESTAMENTS­HINTERLEGUNG

Warum hinterlegen?

Die Hinterlegung eines Testaments ist die sicherste Form der Verwahrung. Das Nachlassgericht benachrichtigt das Geburtsstandesamt des Hinterlegers davon, dass ein Testament in Verwahrung ist. Das Standesamt wiederum gibt dem Nachlassgericht Bescheid, wenn der Erbfall eingetreten ist, so dass das Nachlassgericht das Testament eröffnen kann.

Wo hinterlegen?

Das Testament kann bei der Hinterlegungsstelle des Nachlassgerichtes (dies ist ein Teil des Amtsgerichts) hinterlegt werden.

In München:

Amtsgericht München, Nachlassgericht – Hinterlegungsstelle, Maxburgstraße 4, 80333 München; Zimmer 116; Parteiverkehr Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Telefon-Nr. 089 / 5597-2171. Wichtig: Personalausweis mitbringen!

Kosten?

Seit dem 01.08.2013 gilt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Danach bestimmen sich die Kosten für die Testamentshinterlegung nicht mehr nach dem Vermögen des Hinterlegers, sondern es fällt einmalig eine einheitliche Gebühr von 75,00 EUR an. Hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 18,00 EUR je Testierenden für die Registrierung.  

Das Testament kann auch auf dem Postweg an die Hinterlegungsstelle gesandt werden, die dabei einzuhaltenden Formalien sollten vorher telefonisch mit der Hinterlegungsstelle geklärt werden (089 / 5597-2171).

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