Die Sterbeurkunde wird von den Standesämtern ausgestellt und bescheinigt den Tod eines Menschen, den Ort und die Zeit des Todes sowie den letzten Wohnsitz und Familienstand des Verstorbenen.
Erforderlich ist die Sterbeurkunde vor allem für die Erteilung eines Erbscheins, da sie dem Nachlassgericht nach §§ 2354, 2356 BGB vorgelegt werden muss.