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Glossar

RÜCK­VERMÄCHTNIS

Bei einem Rückvermächtnis wird der Vermächtnisnehmer verpflichtet, den vermachten Gegenstand bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder mit Erreichen eines bestimmten Zeitpunkts an den beschwerten Erben zurückzugeben.

Beispiel: Meiner Schwester Hilde vermache ich meinen Golf GTI. Mit dauerhaftem Verlust ihrer Fahrerlaubnis hat sie diesen an meinen Sohn als Alleinerben zurückzugeben.

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