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Glossar

QUOTEN­NIESSBRAUCH

Bei einem Quotennießbrauch wird an einem ungeteilten Eigentum ein Nießbrauch bestellt, jedoch nicht voll, sondern nur mit einer bestimmten Quote.

Beispiel: A erhält von B den Nießbrauch an einer Immobilie des B mit einer Quote von ¼. Die restlichen ¾ stehen weiter dem Eigentümer zu.

Zu unterscheiden ist der Quotennießbrauch vom Bruchteilsnießbrauch.

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