Bei einem Quotennießbrauch wird an einem ungeteilten Eigentum ein Nießbrauch bestellt, jedoch nicht voll, sondern nur mit einer bestimmten Quote.
Beispiel: A erhält von B den Nießbrauch an einer Immobilie des B mit einer Quote von ¼. Die restlichen ¾ stehen weiter dem Eigentümer zu.
Zu unterscheiden ist der Quotennießbrauch vom Bruchteilsnießbrauch.