Eine Nachlassforderung ist eine Forderung des Erblassers, die vor seinem Ableben nicht erfüllt wurde und mit dem Erbfall in den Nachlass fällt. Diese geltend zu machen, obliegt nunmehr den Erben.
Beispiel: Der Erblasser verkaufte an einen Dritten sein Fahrrad, bekam den Kaufpreis jedoch noch nicht. Mit dem Erbfall steht nunmehr dem Erben der Kaufpreisanspruch zu.