Zurück zur Übersicht

Glossar

NACHLASS

Unter dem Nachlass versteht man das Vermögen des Erblassers, das als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Das Vermögen selbst umfasst die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers, beispielsweise sein Eigentum, Forderungen aber auch Schulden und Verpflichtungen.

Kontakt aufnehmen