Eine gemischte Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Teil der Leistung entgeltlich und ein Teil der Leistung unentgeltlich erfolgt. Eine gemischte Schenkung liegt somit dann vor, wenn die Gegenleistung für einen überlassenen Gegenstand weit unter dem tatsächlichen Wert liegt. Man spricht dann von einer sog. Teilunentgeltlichkeit.
Beispiel: Vater V überlässt seinem Sohn S eine Immobilie im Wert von 500.000,00 EUR gegen eine Zahlung von 100.000,00 EUR.
Für den unentgeltlichen Teil kann je nach Höhe der Zuwendung Schenkungsteuer anfallen.