Außer bei vermögenslosen Personen ist ein Testament in jedem Fall sinnvoll, und sei es nur, um den gesetzlichen Erben die Ungewissheit zu ersparen, ob sich nicht noch ein abweichendes Testament auffindet. Im Einzelfall beantwortet sich die Frage, ob ein Testament benötigt wird, anhand des Vergleichs zwischen dem Willen des Erblassers und den Ergebnissen, zu denen die gesetzliche Erbfolge führen würde.
Im Folgenden sind 10 Fallkonstellationen genannt, in denen die gesetzliche Erbfolge typischerweise zu unerwünschten Ergebnissen führt:
Besonders häufig fehlt in der Fallgruppe 1, dem Ehepaar ohne Kinder, ein Testament, weil man denkt, der überlebende Ehepartner erbe ohnehin alles. Dies ist falsch, in der Regel entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Verwandten des Verstorbenen, beispielsweise einem Bruder, einer Nichte oder einem Neffen.