Bedingung und Befristung stellen probate Mittel in der Nachlassplanung dar. So kann der Erblasser dadurch beispielsweise Einfluss auf das Verhalten des Bedachten nehmen.
Unter einer Bedingung versteht man eine Bestimmung, die die Rechtswirkung einer Verfügung von Todes wegen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Man unterscheidet hierbei zwischen einer aufschiebenden und einer auflösenden Bedingung.
Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die Rechtswirkung erst mit Eintritt des ungewissen Ereignisses ein. Eine Erblasserin kann beispielsweise ihrer Enkelin ein Vermächtnis unter der Bedingung zukommen lassen, dass diese das Abitur macht. Die Enkelin erhält das Vermächtnis somit nur, wenn sie das Abitur macht.
Bei einer auflösenden Bedingung wird die Person zunächst Erbe oder Vermächtnisnehmer, mit Eintritt der Bedingung fällt diese Stellung hingegen rückwirkend weg. Die Person wird dann so betrachtet, als hätte sie diese Stellung nie inne gehabt. So kann beispielsweise der Erblasser seinem Enkel seinen alten Mercedes unter der Bedingung vermachen, dass dieser von ihm nicht verkauft wird. Verkauft er ihn trotzdem, fällt das Vermächtnis von Anfang an weg. Der Enkel ist dann verpflichtet, den Mercedes an den Erben herauszugeben.
Bei einer Befristung tritt die Rechtswirkung erst mit einem bestimmten Zeitpunkt ein oder entfällt mit diesem. So kann der Enkelin beispielsweise ein Geldvermächtnis hinterlassen werden, das sie jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erhalten soll.