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Glossar

ABKÖMMLINGE

Abkömmlinge des Erblassers sind die mit ihm in gerader absteigender Linie Verwandte, also seine Kinder – eheliche, nichteheliche und adoptierte gleichermaßen –, seine Enkel, seine Urenkel etc. Erbrechtlich nehmen Abkömmlinge eine starke Stellung ein:

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