Immer wieder müssen wir feststellen, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, weil unklar ist, ob Testamentsergänzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügen. Das Problem verdeutlich ein kürzlich veröffentlichter Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-3 Wx 194/20). In diesem Fall hatte die Erblasserin ein Testament mit neun handschriftlich beschriebenen Seiten errichtet und immer wieder Streichungen und Ergänzungen vorgenommen. Wie so oft führte dies zu einem jahrelangen Rechtsstreit darüber, ob und inwieweit die Ergänzungen formgültig waren.
Dabei ließe sich dies einfach vermeiden: Wir empfehlen, dass jedes Testament einem Fachmann vorgelegt wird, damit er die Formalien überprüft (und natürlich auch den Inhalt).
Generell lassen sich aber folgende Ratschläge geben: