07/2019
München

Steuerberatungskosten mindern Erbschaftsteuer

Nicht selten kommt es vor, dass der Erbe Steuererklärungen des Erblassers berichtigen lassen muss, weil er erkennt, dass diese falsch waren. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass Steuerberatungskosten hierfür in der Erbschaftsteuererklärung nicht steuermindernd angesetzt werden könnten. Zu dieser praktisch wichtigen Frage liegt nunmehr ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15.05.2019 – 7 K 2712/18) vor. Das Gericht hat zu Gunsten des Steuerbürgers entschieden, dass solche Steuerberatungskosten die Erbschaftsteuer mindern.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings zu einer anderen, ebenfalls praktisch wichtigen Frage: In dem Fall des Finanzgerichts hatte die Erbin auch Kosten für die Räumung der vom Erblasser bis zu seinem Tod genutzten Wohnung steuermindernd ansetzen wollen. Dies lehnte das Gericht ab.

Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn zum Bundesfinanzhof wurde Revision eingelegt (Az. II R 30/19).

Zurück zur Übersicht