Die am 01.01.2009 in Kraft getretene Reform des Erbschaftsteuerrechts hatte die Steuersätze für Erben der Steuerklasse II, also insbesondere für Geschwister, Nichten und Neffen, drastisch erhöht, sie betrugen 30 Prozent und bei Erwerben über 6 Mio. EUR sogar 50 Prozent, dies bei einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR.
Mit dem am 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber diese Steuererhöhung abgemildert, es gelten nunmehr für Erben der Steuerklasse II Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent.