Viele Testament enthalten die Auflage an die Erben, sich für eine gewisse Zeit um die Grabpflege zu kümmern. Damit stellt sich die Frage, ob diese Kosten Nachlassverbindlichkeiten sind, die den Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten mindern. Hierzu gibt es nunmehr eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 26.05.2021, IV ZR 174/20). Anders als die Vorinstanzen urteilte der Bundesgerichtshof, dass solche Kosten keine Nachlassverbindlichkeiten sind, sie mindern den Pflichtteil also nicht.
Hinweis:
Anders ist dies, wenn noch der Erblasser selbst einen Grabpflegevertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen hatte. Die deshalb den Erben treffenden Kosten können abgezogen werden und mindern so den Pflichtteil.