02/2010
München

Gesetzesentwurf: Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums:  Gleichstellung nichtehelicher Kinder. Auch die vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder sollen erbberechtigt sein!

Nach bisherigem Recht haben vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder in der Regel kein Erbrecht gegenüber ihrem Vater und dessen Verwandten.

Mit Urteil vom 28.05.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, daß diese Regelung in vielen Fällen gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt. Dies kann für nichteheliche Kinder bedeuten, daß sie trotz der anderslautenden deutschen Gesetze Erben werden, zumindest aber eine Entschädigung erhalten.

In Reaktion auf dieses Urteil hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt. (Presseerklärung des Bundesjustizministeriums hierzu.) Danach soll die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern auch für vor dem 01.07.1949 geborene Kinder grundsätzlich aufgehoben werden, allerdings nur für Erbfälle ab dem 29.05.2009.

Eingeschränkt wird die Gleichstellung dadurch, daß das nichteheliche Kind, sofern der Vater auch von seiner Ehefrau gesetzlich beerbt wird, im Verhältnis zu dieser nur Nacherbe wird.

Wurde bei Erbfällen vor dem 29.05.2009 der Staat Erbe, soll das nichteheliche Kind von diesem verlangen können, den Wert des Erbes ausgezahlt zu bekommen.

Zurück zur Übersicht