08/2011
München

Geldvermögen im Ausland als Erbschaftsteuerfalle

Geldvermögen im Ausland führt im Erbfall nicht selten zu echter Doppelbesteuerung. Hierzu ein Beispiel:

Frau S. lebte lange Jahre in Spanien, wo ihr eine großzügige Villa gehörte. Vor einigen Jahren zog sie in ein Altersheim nach München zurück, die Villa wurde für 1 Mio. EUR verkauft, das Geld blieb bei ihrer spanischen Hausbank. Als Frau S. verstirbt, wird sie von ihrer Tochter T. beerbt. T. zahlt für das in Spanien angelegte Geld 190.000 EUR Erbschaftsteuer, da der Freibetrag durch den Erwerb weiteren Vermögens aufgebraucht ist. Zudem zahlt T. aber auch in Spanien Erbschaftsteuer, da Geldvermögen in Spanien stets erbschaftsteuerpflichtig ist, egal wo Erbe oder Erblasser wohnen. Die Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, auch vom Vermögen des Erben. Realistisch sind im vorliegenden Fall 300.000 EUR spanische Erbschaftsteuer. T. zahlt beide Steuern in vollem Umfang – ohne Verrechnungsmöglichkeit!

Diese echte Doppelbesteuerung hat der Europäische Gerichtshof abgesegnet.

Wer größere Geldsummen im Ausland angelegt hat, sollte sich daher erkundigen, welche Konsequenzen dies im Erbfall hat. Im Zweifel sollte das Geld nach Deutschland transferiert werden.

Zurück zur Übersicht