Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht sieht starke Begünstigungen für die Übergabe von Unternehmensvermögen an die nächste Generation vor, bis zu einer 100-prozentigen Steuerbefreiung. Verfassungsrechtlich ist allerdings umstritten, ob dies zulässig ist. Nunmehr hat ein soeben veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen die Begünstigungen für Unternehmensvermögen ebenfalls stark kritisiert.
(http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirts[…])
Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht sieht starke Begünstigungen für die Übergabe von Unternehmensvermögen an die nächste Generation vor, bis zu einer 100-prozentigen Steuerbefreiung. Verfassungsrechtlich ist allerdings umstritten, ob dies zulässig ist. Nunmehr hat ein soeben veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen die Begünstigungen für Unternehmensvermögen ebenfalls stark kritisiert.
(http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirts[…])
Mittelfristig ist daher mit einer Systemänderung zu rechnen! Unternehmerfamilien sollten daher die nächsten ein bis zwei Jahre nutzen, um Unternehmensübergaben, die ohnehin anstehen, durchzuführen.