04/2022
München

Erwachsenenadoption: Ein Dauerbrenner im Erbrecht

Ein typischer Fall: Hans Meier (75 Jahre) ist verwitwet und kinderlos. Er ist Besitzer eines Mietshauses in München im Wert von 5.000.000,00 EUR, welches er selbst von seinen Eltern geerbt hat. Erbe soll einmal sein Neffe Maximilian Schneider (43 Jahre) werden. Maximilian und Hans verstehen sich bestens, schon als Kind ist Maximilian mit Hans in die Berge zum Wandern und auf Ski-Touren gegangen. Auch die Eltern von Maximilian leben noch. Als Hans Meier sich mit der Erbschaftsteuer beschäftigt, stellt er fest, dass sein Neffe Maximilian rund 1.500.000,00 EUR bezahlen müsste, weil der Freibetrag für einen Neffen nur 20.000,00 EUR und der Steuersatz für ein Vermögen von 5.000.000,00 EUR bereits bei 30 % liegt. Er fragt sich, was er tun kann.

In solchen Fällen ist eine Erwachsenadoption zu erwägen. Sie führt dazu, dass Maximilian auch im steuerlichen Sinne als Kind gilt, der Freibetrag würde dann auf 400.000,00 EUR ansteigen und der Steuersatz auf 19 % sinken.

Voraussetzung für eine Erwachsenenadoption ist, dass dem Adoptionsgericht (ein Teil des Amtsgerichts) nachgewiesen werden kann, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis besteht. Hierfür bestehen bei Hans und Maximilian gute Chancen. Dass die Eltern von Maximilian noch leben und er auch zu ihnen ein gutes Verhältnis hat, steht der Adoption nicht entgegen (bspw. OLG München DNotZ 2017, 703). Auch erlischt – anders als bei Minderjährigenadoption – das Verwandtschaftsverhältnis von Maximilian zu seinen leiblichen Eltern nicht.

Zu beachten ist aber, dass die Adoption häufig unerwünschte namensrechtliche Folgen hat. Denn falls Maximilian ledig ist, führt er nach der Adoption den neuen Familiennamen Meier. Allerdings kann er, gerade wenn er schon 43 Jahre alt ist und solange den Namen Schneider geführt hat, in der Regel bei Gericht erreichen, dass er seinen bisherigen Namen Schneider dem neuen Familiennamen Meier entweder anfügen oder voranstellen kann.

Fazit:

Die Adoption eines Erwachsenen ist erbschaftsteuerlich in aller Regel höchst vorteilhaft. Allerdings ist dies nicht der einzige Gesichtspunkt, oft kommt hinzu, dass gerade alleinstehende ältere Herrschaften es als sehr wertvoll empfinden, ihnen nahestehende Personen oder Verwandte zu adoptieren. Das Ganze hat also auch einen sehr positiven psychologischen Effekt.

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