11/2012
München

Erbschaftsteuerbescheide vorläufig

Der Bundesfinanzhof hält das derzeitige Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig und hat es daher dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Erfahrungsgemäß vergehen bis zu einer Entscheidung mehrere Jahre. Damit in der Zwischenzeit nicht wegen Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit des Erbschaftsteuerrechts Rechtsbehelfe gegen jeden einzelnen Steuerbescheid eingelegt werden müssen, hat die Finanzverwaltung, wie in solchen Fällen üblich, mit einem Erlaß reagiert: Sämtliche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide ergehen im Hinblick auf die Verfassungsgemäßheit der Steuererhebung nur vorläufig. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer mit Rückwirkung für nichtig erklären, so erhalten die Steuerpflichtigen also ihr Geld zurück, auch wenn sie keinen Einspruch eingelegt haben. Allerdings besteht kein großer Anlaß zur Hoffnung, in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht mit Rücksicht auf die Staatskasse stets so entschieden, daß das Erbschaftsteuerrecht zwar für verfassungswidrig erachtet wurde, dennoch aber bis zum Ablauf einer Reparaturfrist für den Gesetzgeber wirksam blieb. So wird es wohl auch mit dem derzeitigen Recht geschehen.

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