Ein Ehegatte oder auch die Kinder können das sogenannte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Da das eigene Zuhause oft den größten Wert des Familienvermögens darstellt, ist diese Steuerbefreiung vor allem in hochpreisigen Ecken der Republik praktisch sehr bedeutsam. Allerdings neigt die Rechtsprechung zu einer restriktiven Auslegung. Jüngstes Beispiel ist der Beschluss des FG Niedersachsen vom 12.07.2023 (Az. 3 K 14/23). Hier hat das Finanzgericht entschieden, dass bei einem besonders großen Grundstück nur eine angemessene Grundstücksfläche an der Steuerbefreiung teilnimmt und der Rest ganz normal versteuert werden muss. Aber Achtung: Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen und es bleibt abzuwarten, wie dieser entscheiden wird. Daher sollte in vergleichbaren Fällen auf jeden Fall Rechtsmittel eingelegt werden, um entsprechende Bescheide nicht bestandskräftig werden zu lassen.