Kryptowährungen können ganz normal vererbt werden, wie jeder andere Vermögenswert auch. Ebenso unterliegen sie auch der Erbschaftsteuer. Angesichts der starken Kursschwankungen von Kryptowährungen kann dies für den Erben ein großes Problem werden. Denn nicht selten ist es so, dass derartige Währungen binnen weniger Wochen den Großteil ihres Wertes verlieren. Das Finanzamt interessiert dies aber nicht, denn es gilt das Stichtagsprinzip: Bewertet wird nach dem Kurs zum Todestag des Erblassers. Es kommt auch nicht darauf an, wann der Erbe sich legitimieren und tatsächlich über den jeweiligen Wert verfügen kann.
Unser Rat daher: Wer Kryptowährungen in erheblichem Umfang im Portfolio hat, sollte sicherstellen, dass bei seinem Tod der Erbe schnell darüber verfügen kann und nicht darauf angewiesen ist, erst noch einen Erbschein zu beantragen.