Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater in München:
Herzlich willkommen bei Groll, Gross & Steiner

Erfolg durch Spezialisierung: Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater in München bieten wir Ihnen Beratung im Erb- und Steuerrecht aus einer Hand.

Die Anwälte Herr Rösler und Herr Grötsch unterhalten sich. Im Hintergrund sieht man zwei weitere Berater, sich unterhaltend, an einem Schreibtisch sitzen.
Wir sind Mitglied im:
Auszeichnung der WirtschaftsWoche 2023
TOP Kanzlei im Rechtsgebiet Erbrecht
Auszeichnung der WirtschaftsWoche 2023
TOP Anwalt im Rechtsgebiet Erbrecht
Auszeichnung der WirtschaftsWoche 2024
TOP Kanzlei im Rechtsgebiet Erbrecht
Auszeichnung der WirtschaftsWoche 2024
TOP Anwalt im Rechtsgebiet Erbrecht
Auszeichnung Focus Spezial 2023
RA Dr. Anton Steiner Top-Rechtsanwalt 2023 Erbrecht.
Auszeichnung Focus Spezial 2023
RA Matthias Rösler Top-Rechtsanwalt 2023 Erbrecht.
Auszeichnung Focus Spezial 2023
RA Paul Grötsch Top-Rechtsanwalt 2023 Erbrecht.
Auszeichnung Focus Spezial 2024
RA Dr. Anton Steiner Top-Rechtsanwalt 2024 Erbrecht.
Auszeichnung Focus Spezial 2024
RA Matthias Rösler Top-Rechtsanwalt 2024 Erbrecht.
Auszeichnung Focus Spezial 2024
RA Paul Grötsch Top-Rechtsanwalt 2024 Erbrecht.

Groll, Gross & Steiner in München

„Es gibt keinen Besitz, der Mangel an Sorgfalt vertrüge.“
- Thomas Mann
Seit 1983 sind wir als Steuer- und Rechtskanzlei in München etabliert und agieren fachübergreifend bei Fragestellungen im Bereich der Steuer­be­ratung und Rechtsberatung, insbesondere dem Erbrecht. Unsere spezialisierten Berater unterstützen unsere Mandanten bundesweit mit heraus­ragender Expertise.
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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind

Leistungen

Wir bieten Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht betreuen wir die Interessen unserer Mandan­ten in München und im gesamten Bundesgebiet. Als Gründungsmitglieder des Deutschen Forums für Erbrecht verfügen wir über Kontakte in allen wichtigen ausländischen Staaten, um dort unsere Mandanten im Erbrecht optimal beraten und vertreten zu können. Drei Rechtsanwälte besitzen die besondere Qualifikation eines Fachanwalts für Erbrecht; durch diese konsequente Spezialisierung können wir die Interessen unserer Mandanten auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechts schnell und kompetent durchsetzen.

Rechtsberatung

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen, Erb- und Erbschaftsteuerrecht

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Steuerberatung

Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Mittelstand und freie Berufe

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Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht

Erbrecht

Wichtige Erbrechtsentscheidungen im Überblick

Bereits die Wahl der richtigen Testamentsform erfordert Kenntnis und Einfühlungsvermögen: Soll es ein Einzeltestament, ein gemein­schaft­liches Testament oder auch ein Erbvertrag sein, eventuell auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter oder gar der wenig bekannte Vertrag über den Nach­lass? Mit Bedacht auszuwählen sind auch die Gestaltungsinstrumente des Erbrechts: Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Vor- und Nacherb­schaft, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Teilungsverbot. Bei all diesen Entscheidungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rund um das Thema Steuer- und Erbrecht in München zur Seite.

Erbrecht bedeutet vorsorgen

In der Praxis ein großes Problem ist der Pflichtteil. Dies gilt zunächst aus der Sicht der Erben, die diesen auszahlen müssen, obwohl es dem Nachlass eventuell an Liquidität fehlt, weil wertvolle Immobilien oder ein großer Betrieb zum Nachlass gehören, aber wenig Kapital. Dann ist meistens auch ein Streit um die Bewertung vorprogrammiert und es kommt zur „Gutachterschlacht“. Umgekehrt steht auch der Pflichtteilsbe­rechtigte oft vor großen Problemen, um einen Pflichtteil durchzusetzen: Die Erben verweigern die erforderlichen Auskünfte, insbesondere auch zum sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch soll sicherstellen, dass der Pflichtteil nicht durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten komplett ausgehöhlt wird. Daher werden bestimmte Schenkungen rechnerisch dem Nachlass hinzugezählt, um hieraus den Pflichtteil zu ermitteln.

Unser Ziel ist es, solche Konflikte möglichst bereits im Vorfeld zu bereinigen. Der Königsweg ist hierbei ein notariell beurkundeter Pflichtteils­ver­zicht, bei dem der Pflichtteilsberechtigte, beispielsweise ein Kind aus einer früheren Beziehung, eine faire Abfindung erhält und im Gegenzug auf seinen künftigen Pflichtteil verzichtet. Damit ist allen geholfen: Der Pflichtteilsberechtigte erhält bereits frühzeitig Geld, der Erblasser weiß, dass seine künftigen Erben nicht mit den Problemen des Pflichtteils behelligt werden und kann sein Testament frei gestalten.

Eine weitere, von Laien viel zu wenig genutzte Möglichkeit, das Pflichtteilsproblem zumindest zu entschärfen, ist die sog. Pflichtteilsan­rechnung. Wer beispielsweise einem nichtehelichen Kind zur Existenzgründung einen Geldbetrag zukommen lässt, der kann zugleich bestimmen, dass diese Zahlung auf einen künftigen Pflichtteil anzurechnen ist, diesen also mindert. Hier lauert für den Laien aber eine häufig übersehene Falle: Eine solche Anrechnungsbestimmung kann zwar formlos erfolgen (aus Beweisgründen ist natürlich Schriftform anzuraten), sie muss aber spätestens bei Ausführung der Schenkung ausgesprochen sein, im Nachhinein, beispielsweise in einem Testament, ist sie null und nichtig.

Unklarheiten vermeiden – dank der Hilfe Ihrer Spezialisten für Erbrecht in München

Ziel jeder Gestaltung ist es, eine friedensstiftende und streitvermeidende Lösung zu schaffen. Leider finden wir oft Konstellationen vor, in denen dies versäumt wurde. Denn das Erbrecht ist auch tückisch! Vielen Laien ist gar nicht bewusst, welchen Streit sie säen können, wenn sie scheinbar harmlose Formulierungen in einem laienhaft aufgesetzten und dadurch meist unklaren Testament wählen. Dann gilt es, möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung, die aufgetretenen Konflikte kompetent, schnell und sachgerecht zu lösen. Hierfür ist eine genaue Kenntnis des Erbrechts und vor allem der zum Erbrecht laufend ergehenden Rechtsprechung unerlässlich. Mit diesem Wissen und jahrzehntelanger Erfahrung setzen wir uns ganzheitlich für die Interessen unserer Mandanten ein.

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An unserem Standort in München vereinen wir Steuerberatung und Rechtsberatung und schaffen durch unsere Spezialisierung im Bereich Erben und unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich der Steuerberatung eine Synergie aus beiden Fachgebieten, die weit mehr als Ihren Nachlass präzise und sicher regelt. Denn dort, wo das Erbrecht endet, setzt unser Expertenteam der Steuerbe­ra­tung an und berät Sie mit steuerlichem Fachwissen, um Ihre Ver­mögenswerte zu gestalten und eine sichere Zukunft zu schaffen.
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Die Steuer- und Rechtsexperten in unserer Kanzlei

Berater bei Groll, Gross & Steiner

Porträt von Dr. Anton Steiner.

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Kanzlei Groll, Gross & Steiner Prannerstraße 6
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Steuerberater Alfons Schuster sitzt glücklich an einem Schreibtisch.