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Glossar

PATIENTEN­VERFÜGUNG

Durch eine Patientenverfügung kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger vorsorglich für den Fall, dass der er nicht mehr einwilligungsfähig ist, regeln, welche Behandlungsmaßnahmen ein Arzt durchführen darf und soll und welche nicht. Der Verfügende muss hierbei konkrete Entscheidungen über bestimmte ärztliche Maßnahmen treffen. Für die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist nach § 1901a Abs. 1 BGB Schriftform erforderlich. Um alle Eventualitäten abzudecken, empfiehlt es sich, dies mit einem Fachmann und einem Arzt zu besprechen.

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