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Glossar

ODER-KONTO

Haben zwei oder mehrere Personen ein gemeinsames Konto, kann es sich um ein Oder-Konto oder ein Und-Kontohandeln.

Bei einem Oder-Konto können die Kontoinhaber jeweils allein über das Vermögen auf dem Konto verfügen. Die Zustimmung des anderen ist dafür nicht erforderlich, Geschäfte können damit einfacher und schneller getätigt werden. Andererseits birgt es die Gefahr, dass ein Kontoinhaber einen anderen, ohne dass dieser davon Kenntnis hat und dies will, gegenüber der Bank mit in Haftung nimmt. Häufig haben Ehegatten ein so genanntes Oder-Konto.

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