Hier können wir Ihnen die Formalien abnehmen und alles Erforderliche für Sie organisieren. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht auch, falls es streitig wird.
Viele Testamente, ja sogar viele Erbverträge sind auslegungsbedürftig. Hier kommt Ihnen unsere reichhaltige Erfahrung aus vielen Erbfällen zugute.
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen. Oft ist es unmöglich, sich innerhalb dieser kurzen Zeit einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.
Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie trotz Annahme der Erbschaft Ihre Haftung als Erbe auf den übernommenen Nachlass beschränken können.
Streit zu vermeiden oder beizulegen ist unser oberstes Ziel. Sollte dies aber nicht möglich sein, so vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck, notfalls durch Teilungsklage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Die meisten Pflichtteilsfälle können wir außergerichtlich regulieren, wenn dies aber im Einzelfall nicht möglich ist, so vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Kommt es zur Teilungsversteigerung einer Immobilie des Nachlasses, so können wir Sie auch hier umfassend vertreten und beraten.
Das neue Erbschaftsteuerrecht eröffnet zahlreiche Bewertungsspielräume. Es gilt, diese geschickt auszunutzen, um Erbschaftsteuern zu sparen. Dafür stehen Ihnen auch unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich können unsere Steuerberater für Sie auch alle weiteren Steuererklärungen anfertigen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall und im Anschluss daran erforderlich werden sollten.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.