Bei all diesen Fragen sind persönliche, familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte sorgfältig abzuwägen.
Wir gehen dies im Einzelnen mit Ihnen durch und finden für Sie die richtige Lösung.
Das Berliner Testament ist eine bei Ehegatten häufig gewählte Testamentsgestaltung: Der überlebende Ehegatte erbt alles, bei seinem Tod geht das gesamte Vermögen der Ehegatten dann auf die Kinder über. Häufig ist dies die gewünschte und auch sinnvolle Konstruktion, sie hat allerdings erbschaftsteuerlich gravierende Nachteile. Hier gibt es jedoch intelligente Alternativlösungen, die den Zielkonflikt zwischen optimaler Versorgung des überlebenden Ehegatten und Steuersparen austarieren.
Auch hier zeigt sich: Testamentsgestaltung ist Maßarbeit.
Besondere Lebenslagen erfordern besondere Testamentsgestaltungen. Wer geschieden ist, will in der Regel nicht, dass der geschiedene Ehegatte vom Nachlass profitiert. Wer ein behindertes Kind hat, will dieses zwar versorgt wissen, das Familienvermögen aber vor dem Zugriff der Sozialbehörden schützen.
Auch für solche Lebenslagen können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bieten.
Häufig gibt es verschiedenartige Gestaltungen für ein Testament, die dasselbe wirtschaftliche Ergebnis erzielen, steuerlich aber einen himmelweiten Unterschied ausmachen.
Unsere Erfahrung und Kompetenz sichert Sie dagegen ab, hier Fehler zu machen.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.