Verfügung von Todes wegen
Verfügung von Todes wegen ist nach § 1937 BGB der Oberbegriff für ein Testament oder einen Erbvertrag.
Verfügung von Todes wegen ist nach § 1937 BGB der Oberbegriff für ein Testament oder einen Erbvertrag.
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München