Durch die Zustimmung des Bundesrates zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung stehen die Werte in der Sozialversicherung fest, welche ab dem 01.01.2020 im Versicherungs- und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.
Es ergeben sich für 2020 folgende Werte: