München - 20. Dezember 2016
Sachbezugswerte ab 2017
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(BGBl 2016 I S. 2637) gegenüber 2016 verändert. Danach beträgt der Wert der
freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2017 insgesamt 241 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
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Frühstück: 51 Euro
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Mittag-/Abendessen (jeweils): 95 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der
Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich
somit ein Wert von 3,17 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von
1,70 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers
mindern den Sachbezugswert.
(Auszug aus BMF-Schreiben vom 08.12.2016 – IV C 5 – S 2334/16/10004)